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Fehlzeiten in der Ausbildung

Zum Beginn des Ausbildungsjahres 2021 wird, gemäß Beschluss der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz, für die Auszubildenden zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten eine Fehlzeitenregelung eingeführt.

Seit vielen Jahren erreichen die Verwaltungen der Bezirkszahnärztekammern Anfragen und Klagen bezüglich hoher Fehlzeiten von Auszubildenden. Mit dieser neuen Fehlzeitenregelung erhalten Ausbilder nun ein Instrument, um Auszubildende dazu anzuhalten, Ihre Fehlzeiten einzuschränken.

Die Meldung der Fehlzeiten bei der Bezirkszahnärztekammer erfolgt mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung durch die Ausbildungspraxis. Zur leichteren Übersicht erhalten Ausbilder mit dem Eintrag des Ausbildungsvertrages einen Vordruck, mit dem die Fehlzeiten über 10% gemeldet werden sollen. Durch das kontinuierliche Führen dieser Liste haben Ausbilder und Auszubildende während der kompletten Ausbildung Klarheit über die Fehltage und können ggf. bereits frühzeitig nach Lösungswegen suchen.