gemäß Änderungsverordnung laut Bundesratsbeschluss vom 4.11.2011 . Auf Grund des § 15 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 1987 (BGBl. I S. 1225) verordnet die Bundesregierung:
Ansprechpartner:
GOZ-Referent der BZK Pfalz
Dr. Kai-Peter Zimmermann über GOZ-Stelle:
Frau Astrid Münzer
Telefon: 0621/5929825-142
Link zur BZÄK:
https://www.bzaek.de/fuer-
Ab sofort gibt es die Smart-Phone Applikation iGOZ auch für Android-basierte Smartphones. iGOZ beinhaltet die Gebührenordnung für Zahnärzte einschließlich des Kommentars der Bundeszahnärztekammer. Der Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS Verband) bietet die App bereits seit Frühjahr für iPhones an, nun ist sie auch für Android-Telefone verfügbar. Die Internetseite www.igoz.de leitet direkt zu Google play und dem App Store. Dort steht iGOZ zum kostenlosen Download bereit.
iGOZ ermöglicht per Volltextsuche die Recherche nach Leistungen in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Angezeigt werden die Leistungsbeschreibung, der hinterlegte Punktewert, sowie die Bewertung der Leistungen in Euro in den Standardsteigungssätzen.
Müssen bei der Abrechnung einzelner Leistungen besondere Vorschriften beachtet werden, wird das durch ein Antippen des i-Buttons in der Navigationsleiste angezeigt. Ein weiterer Button führt direkt zur Kommentierung der Bundeszahnärztekammer. So erhält der Nutzer geziele Erläuterungen, Hinweise und Berechnungsempfehlungen.
"Wir möchten der Bundzahnärztekammer ganz herzlich für ihre Unterstützung danken" sagt Stefan Tilgner, Geschäftsführendes Mitglied im Vorstand des PVS Verbandes.
"Duch die Einbindung der offiziellen Kommentierung ist iGOZ nicht nur ein gutes Recherchetool, sondern auch ein Leitfaden für den richtigen Umgang mit der Gebührenordnung."
Neben der GOZ sind auch diejenigen Leistungen aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) aufgenommen worden, die in der Zahnarztpraxis abgerechnet werden. Mithilfe eines Filters kann die Suche gezielt auf eine der Gebührenordnungen eingeschränkt werden. Bei einer Suche in GOZ und GOÄ werden die Suchergebnisse nach beiden Gebührenordnungen getrennt aufgelistet.
Quelle:
http://www.zm-online.de/home/nachricht/GOZ-to-go-jetzt-auch-fuer-Android-Endgeraete_139219.html
Kalkulationsraster |
Um die Kosten in der Zahnarztpraxis zu ermitteln, gibt es inzwischen eine ganze Reihe von Hilfestellungen. Das Kalkulationsraster der Bundeszahnärztekammer, das unter kostenlos heruntergeladen werden kann, bietet die Möglichkeit, selbst ermittelte oder vom Steuerberater gelieferte Zahlen einzusetzen und damit den erforderlichen Minutenkostensatz zu ermitteln. Quelle: zm |
https://www.bzaek.de/goz/merkblaetter-fuer-patientinnen-und-patienten.html