Stichtag 25. Mai 2018 – ab dann gilt die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Was heißt das für Sie und Ihre Zahnarztpraxis?
Die gute Nachricht: Die DSGVO erfindet den Datenschutz nicht neu. Viele ihrer Vorgaben orientieren sich am bestehenden deutschen Datenschutzrecht und werden von Zahnarztpraxen bereits umgesetzt. Neu sind die umfangreicheren Informations- und Dokumentationspflichten, die alle datenverarbeitenden Unternehmen künftig erfüllen und gegenüber der Datenschutzbehörde nachweisen müssen.
Auf den folgenden Seiten finden Sie einen ersten allgemeinen Überblick über die neuen gesetzlichen Datenschutzregelungen sowie Handlungsempfehlungen und Musterformulare für Ihre Praxis. Welche Auswirkungen die DSGVO auf Ihre Zahnarztpraxis tatsächlich haben wird, hängt von Ihrem bereits bestehenden Datenschutzstandard ab. Zudem können offene Fragen, die mit Inkrafttreten der DSGVO aufkommen, erst nach und nach beantwortet werden. Hier werden insbesondere die Datenschutzbehörden gefragt sein. Sprechen Sie im Zweifel bitte die für Rheinland-Pfalz zuständige Behörde an:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40
55020 Mainz
Telefon: 06131/208-2449
Telefax: 06131/208-2497
E-Mail: poststelle@datenschutz.rlp.de