Die Bezirkszahnärztekammer Pfalz weit darauf hin, dass im Zusammenhang mit den neuen PAR-Richtlinien keine Änderungen bezüglich der Delegation von zahnärztlichen Tätigkeiten an zahnmedizinisches Fachpersonal gegeben sind.
Es gilt unverändert der Delegationsrahmen der Bundeszahnärztekammer für Zahnmedizinsche Fachangestellte, den Sie hier zum Download finden: